Klagen gegen Allgemeinverfügung zu Silvester eingereicht – Demonstrationsverbot ist und bleibt massiver Eingriff in Grundrechte und war nicht gerechtfertigt

Die „Initiative für Versammlungsfreiheit“ hat Klagen gegen das Demonstrationsverbot in Connewitz zu Silvester eingereicht. Der Umgang mit der Versammlungsfreiheit durch die Leipziger Behörden bieten immer mehr Anlass zu Kritik, wie auch der Umgang mit den Protesten gegen die regelmäßigen Aufmärsche von Legida zeigt.

Per Allgemeinverfügung wurden am 30.12.2015 alle Aufzüge und öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel zwischen dem 31.12.2015, ab 23 Uhr, bis zum 1.1.2016, 6 Uhr, die im Zusammenhang mit den jährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz stehen, untersagt. Damit wurde in kürzester Frist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für weite Teile eines Ortsteils erlassen.

Gegen die Allgemeinverfügung wurde von VertreterInnen der „Initiative für Versammlungsfreiheit“ Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Damit soll festgestellt werden, dass die Allgemeinverfügung rechtswidrig war.
Als Begründung für die Allgemeinverfügung mussten spontane Versammlungen in den Silvesternächten der Vorjahre und verschiedene gewalttätige Aktionen gegen staatliche Gebäude im Jahresverlauf 2015 herhalten.

„Diese Begründung reicht nicht aus. Die Verhängung eines territorial derart ausgedehnten Demonstrationsverbotes braucht konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Diese sind Ordnungsamt und Polizei allerdings schuldig geblieben. Stattdessen wurde mit Mutmaßungen, diffusen Veröffentlichungen im Internet und vergangenen Ereignissen argumentiert, die keinen Zusammenhang mit der konkreten Silvesternacht 2015/2016 hatten.
Mit der Allgemeinverfügung wurde verhindert, dass Menschen, nur weil sie sich in Connewitz aufhielten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen konnten. So wurde die Durchführung einer am 31.12.2015 für 23 Uhr angesetzten Kundgebung gegen das Versammlungsverbot durch die Polizei untersagt.“ so die Initiative.

Die Allgemeinverfügung für Leipzig-Connewitz ist die mindestens vierte, die im Jahr 2015 in Sachsen erlassen wurde. Am 18.1.2015 wurde aufgrund eines Tweets, der sich gegen den Pegida-Anführer Lutz Bachmann gerichtet haben soll, für das Stadtgebiet Dresden per Allgemeinverfügung ein Demonstrationsverbot verhängt. Am 30.7.2015 wurde für das Umfeld des als Asylunterkunft genutzten Hotel Leonardo in Freitag temporär alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel untersagt. Und schließlich sollte das Demonstrieren vom 28. bis 31.8.2015 in der gesamten Stadt Heidenau per Allgemeinverfügung untersagt werden. Dieses Verbot wurde durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Eilantrages allerdings aufgehoben.

Auch durch die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig wurde in letzter Zeit zunehmend auf Anmeldungen durch zeitliche und räumliche Auflagen eingegriffen, so dass Inhalt und Zielrichtung der Demonstrationen und Mahnwachen gefährdet wurden.

„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, ein elementares Gut für eine funktionierende und lebendige Demokratie. Die zunehmende Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch präventive und pauschale Verbote und Auflagen ist nicht hinzunehmen. Genau durch solche maßlosen staatlichen Eingriffe wird die Demokratie bedroht. Die Allgemeinverfügung in Connewitz spricht nicht zuletzt die Sprache der Kriminalisierung eines ganzen Stadtteils.“ so die Initiative abschließend.


Leipzig, 02. März 2016