Petition gegen das Polizeigesetz mündet in Ordnungswidrigkeitsverfahren

Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Polizeigesetzes für Sachsen kommt noch einmal Bewegung in die Debatte. Nicht nur, dass die breit unterstützte und von über 21.000 Menschen unterzeichnete Petition im Sächsischen Landtag nicht ordnungsgemäß behandelt wurde und möglicherweise ein weiteres Verfahren nach sich zieht (https://vsfreiheit.blogspot.com/2019/04/initiative-fur-versammlungsfreiheit.html), nun folgt ein weiterer skandalöser Vorgang. 

Heute wurde der Initative für Versammlungsfreiheit, welche die Petition initiiert hatte, durch die Landtagsverwaltung ein Anhörungsschreiben übermittelt. Dieses lässt darauf schließen, dass ein Verfahren wegen einer Ordnungswidigkeit eröffnet wurde. Auf dem Karton, der die Petition beinhaltete, soll sich ein Aufkleber mit der Aufschrift "ACAB - Kein Freund, Kein Helfer." befunden haben. Dies wertet die Landtagsverwaltung scheinbar als "Spruchband, Flugblatt oder ähnliches Informationsmaterial, mit dem Einfluss auf die politische Meinungs- und Willensbildung genommen werden kann" und somit als Verstoss gegen die Hausordnung des Landtages. Die Ordnungswidrigkeit kann laut dem Schreiben mit einem Bußgeld bis zu 5.000€ geahndet werden.

"Das ist ein unglaublicher Vorgang. Der Landtagsverwaltung fällt tatsächlich ein die Initiator*innen einer Petition mit Repressalien zu bedrohen. Das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, zu kriminalisieren, das ist ein Paradebeispiel sächsischer Demokratie und einer politisch motiviert handelnden Staatsverwaltung. Dies ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Menschen, die der Gesetzesverschärfung kritisch gegenüberstehen!" so Manuel Matzke von der Initiative für Versammlungsfreiheit.

Leipzig, 09. April 2019


+++ Pressespiegel +++

Kreuzer Leipzig: »Gut im Raum sichtbar«
L-IZ: Auf Petitionsübergabe im Landtag zu Polizeigesetz folgt Bußgeld
jungeWelt: »VERSTOSS GEGEN DIE HAUSORDNUNG« Karton mit Botschaft
Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Parlamentspräsident soll’s zurücknehmen!


Initiative für Versammlungsfreiheit prüft Klage gegen das sächsische Polizeigesetz

Die Initiative für Versammlungsfreiheit hat am 13. März eine Petition gegen das Polizeigesetz an den Sächsischen Landtag übergeben. Die Petition wurde bis dahin 21.696 unterzeichnet.(https://weact.campact.de/petitions/grundrechte-schutzen-neues-polizeigesetz-in-sachsen-verhindern)

Bereits am 14. März wurde die Initative darüber informiert, dass nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages die Petition umgehend an den Innenausschuss überwiesen wurde, damit sie dort in die inhaltlichen Beratungen einbezogen werden kann.

Die letzte Innenausschuss-Sitzung vor der geplanten Gesetzes-Verabschiedung am 10. April, fand am 28. März statt. Die Petition wurde dort jedoch nicht behandelt. Die Ausschussmitglieder wurden erst am Nachmittag des 27. März via E-Mail über die Petition in Kenntnis gesetzt. Die Beantragung der Erweiterung der Tagesordnung wurde aufgrund dieser kurzen Frist somit faktisch verunmöglicht.

Das Petitionsrecht sichert, dass die Petitionsempfängerin die Petition zur Kenntnis nimmt, sie sachlich prüft und dies den Petenten mitteilt. Nicht ohne Grund ist der Petitionsausschuss, entgegen der temporär für die jeweilige Legislatur eingerichteten Fachausschüsse, eine ständige Institution.
                       
Aus der Gruppe der Initiator*innen erklärt Gesine Oltmanns:
"Der Umgang mit unserer Petition ist Ausdruck des sächsischen Demokratieverständnisses. Es ist nicht vermittelbar, dass die hausinterne Weiterleitung der Petition fast 14 Tage braucht und deshalb nicht geprüft werden kann. Der Landtagspräsident zeigt durch diese späte Zuleitung einen schwierigen Umgang mit dem Anliegen von über 21.000 Menschen. Es wird einfach missachtet, ausgesessen und ignoriert. Das kann nicht sein! Wir fordern, der breit unterstützten Petition den Raum zu geben, den sie verdient! Wir prüfen aktuell den Rechtsweg gegen die Verabschiedung des Gesetzes."

Leipzig, 09. April 2019

Petition gegen das Polizeigesetz wird im Innenausschuss beraten

Am 13. März 2019 haben wir die Petition gegen das Polizeigesetz, mit über 21.000 Unterschriften, an den Sächsischen Landtag übergeben.

Da das Gesetz bereits in der Mache ist, wird die Petition nicht im Petitionsausschuss behandelt, sondern dem Innenausschuss zur Beratung vorgelegt.

Werdet aktiv und folgt https://sachsens-demokratie.net/

Leipzig, 20. März 2019


Mehr als 21.000 Unterschriften für den Schutz von Grundrechten – gegen das neue Polizeigesetz in Sachsen


Pressemitteilung. Übergabe der Petition an den Präsidenten des Sächsischen Landtages am 13. März 2019, 14:30

Über 21.000 Menschen haben die Petition „Grundrechte schützen - Neues Polizeigesetz in Sachsen verhindern!“ unterzeichnet. Die Petition richtet sich gegen die derzeit im Landtag verhandelte Novelle des Sächsischen Polizeigesetz. https://weact.campact.de/petitions/grundrechte-schutzen-neues-polizeigesetz-in-sachsen-verhindern

„Wir Bürger*innen wollen uns frei und sicher fühlen. Neue Gesetze, welche die Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst mit mehr Kontroll- und Machtbefugnissen ausstattet, bewirken allerdings genau das Gegenteil: Statt unser Sicherheitsgefühl oder Vertrauen in Polizist*innen und kommunale Ordnungsbedienstete zu stärken, müssen wir um unsere Freiheits- und Bürgerrechte bangen, wie die folgenden Punkte deutlich zeigen. „ heißt es im Petitionstext. 
Kritisiert werden unter anderem die Verlagerung polizeiliche Eingriffsbefugnisse weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahrensituation, die Ausweitung von Videoüberwachung, die Militarisierung der Polizei, Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote und Observation von Menschen, von denen die Polizei meint, dass sie irgendwann in der Zukunft eine schwere oder terroristische Straftat begehen könnten.

Gesine Oltmanns, Mitinitiatorin der Petition: 
„Die Regierung und die Regierungsfraktionen sollten den demokratischen, kritischen Protest von über 21.000 Menschen ernst nehmen und die Polizeigesetzesnovelle jetzt auf Eis legen.
Für die Beendigung der Novellierung des Polizeigesetzes sprechen auch die massiven, verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Anhörung im Sächsischen Landtag von Sachverständigen vorgebracht wurden sowie die Anfang Februar 2019 ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichen-Erfassung. Letztere wurde von den Karlsruher Richtern in Bezug auf Regelungen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen als teilweise verfassungswidrig erklärt. Mit dem neuen Sächsischen Polizeigesetz würden künftig sogar stationäre Kennzeichen-Scanner möglich. Dies dürfte gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen!“ 

Am 13. März plant die Initiative für Versammlungsfreiheit nun die Übergabe der Petition an den Präsidenten des Sächsischen Landtages. Termin ist 14.30 im Sächsischen Landtag. Im Anschluss werden ab 15:00 vor dem Landtag neben Gesine Oltmanns auch verschiedene Akteure des Protestspektrums vor Ort sein und Medienvertreter*innen Rede und Antwort stehen. 
Wir laden herzlich ein die Übergabe zu begleiten. 

Leipzig, 05 März 2019

Debatte um die Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen geht in die heiße Phase. Der Einschränkung von Grundrechten widersprechen!

Pressemitteilung. Am heutigen Dienstag, 18. September 2018, stellt der Innenminister der Öffentlichkeit den Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Sachsen vor. Der bereits jetzt hoch umstrittene Gesetzesentwurf wird dann den Landtag erreichen. Damit fällt der Startschuss für die gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion. 

Die Initiative für Versammlungsfreiheit hat im Juli 2018 eine Petition „Grundrechte schützen - Neues Polizeigesetz in Sachsen verhindern!“ gestartet, die auch vom landesweiten Bündnis „Polizeigesetz stoppen“ unterstützt wird. Innerhalb knapp drei Monaten haben über 10.000 Menschen diese Petition unterzeichnet. https://weact.campact.de/petitions/grundrechte-schutzen-neues-polizeigesetz-in-sachsen-verhindern

Gesine Oltmanns erklärt für die Initiative für Versammlungsfreiheit: 
„Mit der Übergabe des umstrittenen Gesetzesentwurfes an den Landtag beweist die sächsische Regierung, dass sie keinerlei Fingerspitzengefühl für die gesellschaftliche Situation hat. Wir haben erwartet, dass das Gesetz gestoppt wird, insbesondere nach der bisher schon breit geäußerten Kritik. Dafür gab es ausreichend Gründe: Die Vorfälle in Dresden, als ein ZDF-Team bei seiner Arbeit behindert wurde oder aber in Chemnitz, wo die Polizei sich zum Teil selbsterklärt außerstande sah, die körperliche Unversehrtheit von Menschen zu schützen. Dort hat die Polizei bewiesen, dass sie auch auf Grundlage des aktuellen Polizeigesetzes nicht in der Lage war, ihre Aufgaben im Sinne des Schutzes der Grundrechte zu erfüllen. Eine Verschärfung des Polizeigesetzes wird dieses Problem nicht lösen! 
Wir bleiben bei unserer Kritik, dass die Novelle des sächsischen Polizeigesetzes erhebliche Einschnitte in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Die Polizei soll mit dem Gesetz zahlreiche neue Eingriffsbefugnisse in die Hand bekommen und weit im Vorfeld von konkreten Gefahren agieren können. Wir richten uns gegen die geplante massive Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation und der Überwachung durch Videokameras. Wir wenden uns gegen die militärische Aufrüstung von Sondereinsatzkommandos der Polizei.

Mehr als 10.000 Menschen haben bereits vor der offiziellen Präsentation des Gesetzesentwurf ihre ablehnende Haltung bekundet. Das ist ein großer Erfolg. Wir rufen alle demokratischen Akteure in Sachsen und bundesweit auf sich mit den geplanten Verschärfungen des Polizeirechtes auseinanderzusetzen und Position zu beziehen!“ 

Initiative für Versammlungsfreiheit

Leipzig, 18. September 2018 

Petition gegen das sächsische Polizeigesetz gestartet

Auch in Sachsen steht die Verschärfung des Landes-Polizeigesetzes an. Wie in zahlreichen anderen Bundesländern plant auch die sächsische Landesregierung die Aufrüstung der Polizei, die Erweiterung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen und die Verlagerung polizeilicher Eingriffsbefungnisse weit ins Vorfeld von tatsächlich begangenen Straftaten. Mit den geplanten neuen Gesetzen werden auch inSachsen viele Menschen zu Gefährder*innen. Sachsen will damit in die Fußstapfen Bayerns treten. Trotz massiver Kritik und Proteste beschloss der bayerische Landtag im Mai 2018 die Gesetzes-Novelle.

Die Initiative für Versammlungsfreiheit Leipzig, die sich als Teil des vor wenigen Wochen ins Leben gerufenen Bündnis "Polizeigesetz stoppen" versteht, veröffentlicht nun eine Petition gegen die geplante Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes, die an den Innenminister des Freistaates Sachsen gerichtet ist.

Dazu erklärt Mitinitiatorin Gesine Oltmanns: "Die Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen bedroht die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger und damit das, was im Zuge der friedlichen Revolution 1989 so hart erkämpft wurde. Mit der Petition wollen wir ein möglichst breites Spektrum von Menschen erreichen sich für Grund- und Freiheitsrechte zu aktivieren und mit uns gegen die Verschärfung des Polizeirechtes in Sachsen zu kämpfen. Denn: Dieses Gesetzesvorhaben geht uns alle an. Potentiell alle in Sachsen lebenden Menschen werden damit zu Gefährder*innen, gegen die die Polizei erhebliche Eingriffsbefugnisse in die Hand bekommen soll. Beispielhaft stehen dafür die massive Ausweitung der Videoüberwachung, die Ermächtigung Telekommunikation zu überwachen und zu unterbrechen oder aber die Aufrüstung der Polizeibeamt*innnen mit Handgranaten und Maschinengewehren. Es geht nicht mehr nur um die originäre Aufgabe der Polizei Straftaten aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu verhindern, nein, die Polizei bekommt quasi geheimdienstliche Kompetenzen in die Hand. Das ist ein Tabubruch, den wir nicht hinnehmen dürfen!"

Um der bundespolitischen Relevanz des sächsischen Gesetzesvorhabens Ausdruck zu verleihen, richtet sich die Petition nicht nur an den Sächsischen Innenminister Roland Wöller, sondern auch an den Bundesinnenminister Horst Seehofer. Dieser zeichnet als ehemaliger Ministerpräsident Bayerns nicht nur für das bereits beschlossene Polizeiaufgabengesetz in Bayern verantwortlich, sondern hat als Bundesinnenminister mindestens eine Sorgfaltspflicht für bundesweit relevante innenpolitische Fragen. Die Petition erklärt sich nicht zuletzt solidarisch mit den Protesten gegen die Verschärfung von Polizeigesetzen in zahlreichen Bundesländern, die allesamt die Handschrift des bayerischen Vorreiters tragen.

Die Petition kann ab sofort online auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, unterzeichnet werden. https://weact.campact.de/petitions/grundrechte-schutzen-neues-polizeigesetz-in-sachsen-verhindern

Leipzig, 2. Juli 2018


+++ Updates +++

Ausgedruckte und ausgefüllte Unterschriftenlisten können postalisch an uns gesendet werden.


+++ Pressespiegel +++

LabourNet Germany: Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen!
Tag24: Der Widerstand wächst: "Polizeigesetz stoppen"
Leipziger Internet Zeitung, Schärfere Polizeigesetze nach dem Vorbild der enthemmten Bayern

Verwaltungsgericht urteilt: Versammlungsverbote in Leipzig Connewitz rechtswidrig

Die Stadt Leipzig hat für die Jahreswechsel 2015/16, 2016/17 und 2017/18 per Allgemeinverfügungen Versammlungsverbote am Connewitzer Kreuz erlassen. Wie aus  den Akten hervorging, geschah dies auf Drängen der Polizei. Die „Initiative für Versammlungsfreiheit“ hat gegen die Verfügungen Klage eingereicht und konnte damit vor dem Verwaltungsgericht Erfolg erzielen. Begleitet wurde die Verhandlung u. A. durch die Leipziger Internet Zeitung, dem Stadtmagazin Kreuzer und der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke).

„Es bedarf konkreter und nachvollziehbarer Anhaltspunkte für eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit um ein Versammlungsverbot via Allgemeinverfügung einzurichten. Irgendwelche Internetseiten reichen da nicht“, „die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut“, so die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht. Vertreter der Stadt konnten dem nichts Entgegenhalten.

Mit der Einrichtung von Kontrollbereichen, Gefahrengebieten und Waffenverbotszonen hat die Polizei bereits genug Werkzeuge. Zudem ist das rechtssichere Auftreten, dank fehlender Kennzeichnung und unabhängiger Beschwerdestelle, in Sachsen nicht sichergestellt. BeamtInnen setzen sich bei Versammlungen und Demonstrationen regelmäßig über geltendes Recht oder aktuelle Urteile hinweg. Neben dem Einsatz von Gummigeschossen rund um die G20 Proteste, durch sächsische PolizistInnen, sei hier an die rechtswidrige Räumung des Camps in Entenwerder oder die Eskalationsstrategie bei der „Welcome to Hell“ Demo erinnert. 

Auch im sächsischen Connewitz wurde zum Jahreswechsel 2017/18 wieder auf eine Eskalationsstrategie gesetzt. Es kam zum Wasserwerfereinsatz, mehrfach körperlichem Zwang und schweren Verletzungen aufgrund einer brennenden Mülltonne. Für ordnungspolitische Bedenken seien „andere Lösungen als  Versammlungsverbote“ zu suchen so die Vorsitzende Richterin am Landgericht.

"Eine Polizei die sich zurückhält ist die beste Deeskalationsstrategie. Das gilt nicht nur in Connewitz. Bis zum nächsten Jahreswechsel gilt es den  Widerstand  gegen die Reform des Polizeigesetzes nach bayrischem Vorbild zu unterstützen. Dass Kämpfen sich lohnt, hat unsere Initiative bewiesen." so Gesine Oltmanns von der Initiative für Versammlungsfreiheit abschließend.

Leipzig, 21. April 2018

+++ Pressespiegel +++

Kreuzer Leipzig, Lehrstunde in Sachen Versammlungsfreiheit
heise.de, Sachsen: Mehr Sozialpolitik statt Repression!
Leipziger Volkszeitung
, 23.04.2018 S. 13: "Klage erfolgreich: Versammlungsverbot rechtswidrig"
Leipzig Zeitung, Nr. 54, S. 8: "Gerichtsklatsche"
taz. die tagszeitung, "Qualitätssprung in die Vergangenheit"